Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Im Regelfall müssen Sie keine Kosten für Leistungen der Zollverwaltung zahlen. Für besondere Leistungen müssen Sie allerdings in bestimmten Fällen die Kosten in Form von Gebühren und Auslagen tragen.
Kostenpflichtig sind zum Beispiel folgende Leistungen:
Die Zollkosten werden zusätzlich zu gegebenenfalls anfallenden Ein- oder Ausfuhrabgaben erhoben.
Sie müssen die kostenpflichtige Amtshandlung vorher beantragen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung der beantragten kostenpflichtigen Amtshandlung. Die Entscheidung darüber, ob eine Leistung wie beantragt stattfindet, trifft die Zollstelle.
Synonyme: Abfertigung, Ablichtungen, Amtshandlung, Auslagen, Beförderungsmittel, Begleitung, besondere Leistung, Bewachung, Flugplatz, Gebühren, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Kosten, Kostenbescheid, Nicht-Unionswaren, Pauschale, Schreibauslagen, Stundengebührensatz, Überwachung, Untersuchungsgebühr, Vernichtung, Warenuntersuchung, Zollgebühren, Zollkosten
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie die Durchführung von zollkostenpflichtigen Amtshandlungen beantragen.
Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung fällig, es sei denn, die Zollstelle bestimmt einen späteren Zeitpunkt.
Einspruch
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.