Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Strahlenschutz; Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses, Fundes oder Notfalls

Der Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:

  • Notfall
  • Störfall
  • Sonstiges bedeutsames Vorkommnis
  • Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen
  • Fund und Erlangung von radioaktiven Stoffen
  • Kontaminierung von Metall durch Einschmelzen oder sonstige metallurgische Bearbeitung einer Strahlenquelle

Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung des Ereignisses erforderlich sind. Soweit möglich, sind die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und zur Vermeidung eines solchen Vorfalls anzugeben.

Zuständigkeiten

  • Für Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen zuständig.
  • Im Übrigen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.

Synonyme: § 108 StrlSchV, Abhandenkommen, Bedeutsames Vorkommnis, erhöhte Exposition, Erlangung, Fund, herrenlose Strahlenquelle, Kontaminiertes Metall, Störfall

Lebenslagen: Abfall, Schadstoffe und Emissionen, Strahlenschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie die Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV schnell und unkompliziert online übermitteln. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung. Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.

 

Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV

Fristen:

Die Meldungen haben unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Rechtsbehelf:

keiner

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

§ 108 StrlSchVAbhandenkommenBedeutsames Vorkommniserhöhte ExpositionErlangungFundherrenlose StrahlenquelleKontaminiertes MetallStörfall

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.