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Strahlenschutz; Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses, Fundes oder Notfalls

Der Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:

  • Notfall
  • Störfall
  • Sonstiges bedeutsames Vorkommnis
  • Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen
  • Fund und Erlangung von radioaktiven Stoffen
  • Kontaminierung von Metall durch Einschmelzen oder sonstige metallurgische Bearbeitung einer Strahlenquelle

Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung des Ereignisses erforderlich sind. Soweit möglich, sind die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und zur Vermeidung eines solchen Vorfalls anzugeben.

Zuständigkeiten

  • Für Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen zuständig.
  • Im Übrigen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.

Synonyme: § 108 StrlSchV, Abhandenkommen, Bedeutsames Vorkommnis, erhöhte Exposition, Erlangung, Fund, herrenlose Strahlenquelle, Kontaminiertes Metall, Störfall

Lebenslagen: Abfall, Schadstoffe und Emissionen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie die Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV schnell und unkompliziert online übermitteln. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung. Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.

 

Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV

Fristen:

Die Meldungen haben unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Rechtsbehelf:

keiner

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

§ 108 StrlSchVAbhandenkommenBedeutsames Vorkommniserhöhte ExpositionErlangungFundherrenlose StrahlenquelleKontaminiertes MetallStörfall

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.