Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Der Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden:
Die Meldung muss alle verfügbaren Angaben enthalten, die für die Bewertung des Ereignisses erforderlich sind. Soweit möglich, sind die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und zur Vermeidung eines solchen Vorfalls anzugeben.
Synonyme: § 108 StrlSchV, Abhandenkommen, Bedeutsames Vorkommnis, erhöhte Exposition, Erlangung, Fund, herrenlose Strahlenquelle, Kontaminiertes Metall, Störfall
Lebenslagen: Abfall, Schadstoffe und Emissionen, Strahlenschutz
Autor: Super-Admin
Mit dem Onlineassistenten können Sie die Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 StrlSchV schnell und unkompliziert übermitteln. Ihre Angaben werden durch die Behörden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten auf Wunsch eine Bestätigung. Sie können Ihre eingegebenen (Betreiber-)Daten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Uploads vorhalten.
Die Meldungen haben unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.
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