Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Synonyme: Kündigung Riestervertrag, Riestervertrag, Rückzahlungsbetrag, schädliche Verwendung, Überprüfung einbehaltene Förderung, vorzeitige Auflösung Riestervertrag, Zulagen und Steuerermäßigungen
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.