Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:
Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.
Synonyme: Anbieter, Anbieterin, DAC7, DAC-7 Richtlinie, Meldepflicht, Onlineplattform, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, Plattform, Plattformbetreiber, Plattformbetreiberin, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG, relevante Tätigkeit, steuerliche Transparenz, Steuerlücken
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
Es gibt keine Frist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.