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Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung einer Verlängerung

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.

Synonyme: deutsche Flagge, Flaggenzertifikat, Flaggenzertifikat verlängern, Sportboot

Lebenslagen: Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme

Flaggenzertifikat online beantragen

Fristen:

Flaggenzertifikate obliegen einer festgelegten Gültigkeitsdauer. Diese beträgt 8 Jahre. Das gilt auch für eine Verlängerung.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

deutsche FlaggeFlaggenzertifikatFlaggenzertifikat verlängernSportboot

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