Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie als Mensch mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reisen möchten, sollen Ihnen die gleichen Reisemöglichkeiten wie anderen Personen ermöglicht werden. Luftfahrtunternehmen, Reiseunternehmen und Flughäfen sind daher verpflichtet, Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Flugreise zu unterstützen.
Wenn Sie sich in Ihren oben genannten Rechten verletzt sehen, sollten Sie zunächst eine Beschwerde an den entsprechenden Flughafen, das Reise- oder das Luftfahrtunternehmen richten. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Anzeige erstatten. Geben Sie alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen betroffene Unternehmen festlegen. Dies soll verhindern, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Unternehmen im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.
Synonyme: Anzeige, Anzeigen, Assistenzhund, Beförderungsverweigerung, Begleithund, Begleitperson, behindert, Behinderung, Beschwerde, beschweren, Buchungsabsage, Buchungsverweigerung, eingeschränkt, Einschränkung, Entgegennahme, Fliegen, Flug, Flugbuchung, Fluggast, Fluggastrechte, Fluggesellschaft, Flughafen, Flugreise, Flugreisen, Flugzeug, Hilfebedarf, Hilfeleistungen, Hilfsmittel, Luftfahrtunternehmen, medizinisches Gepäck, Mitnahmeverweigerung, Mobilität, Mobilitätshilfe, Reiseunternehmen, Rollstuhl, Sitzplatz, unterstützen, Unterstützung, unzureichend, Verbraucherschutz, Zugang, Zugangsverweigerung
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Probleme und Hilfen unterwegs, Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.