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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

Die gesetzlichen Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen der Wirtschaftsprüferkammer Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen. Der Anzeige ist eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages beizufügen. Sobald die Änderung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Synonyme:

Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Einreichung des geänderten Gesellschaftsvertrags muss innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung erfolgen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: