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Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk und Handel; Beantragung der Eintragung, Änderung oder Löschung

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Für die Berufsausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig und bei die Berufsausbildung der IHK-Berufe die Industrie- und Handelskammer.

Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, sind für wesentliche Inhalte die Änderungen bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Ordnungsmäßigkeit der Änderung und trägt anschließend die Änderung ein.

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Wechsel der Ausbildungsstätte,
  • Wechsel der Fachrichtung,
  • Adressänderungen,
  • Ende der Berufsausbildung oder vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.
  • Sie müssen eine Änderung unverzüglich mitteilen.
  • Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses stellen.

Lebenslagen:

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.