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Europäisches Nachlasszeugnis; Beantragung

Das Erbrecht wird in Deutschland regelmäßig durch den sog. Erbschein nachgewiesen. Soll ein Erbnachweis auch in einem anderen Staat der Europäischen Union (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) erbracht werden, kann es sich anbieten, stattdessen oder parallel ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) zu beantragen. Dies gilt etwa in Fällen, in denen sich ein Teil des Nachlasses im Ausland befindet.

Das ENZ wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) anerkannt, ohne dass hierfür besondere Verfahren erforderlich sind. Nach seiner Ausstellung zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat kann das ENZ auch in Deutschland genutzt werden. Wer im ENZ als Erbe ausgewiesen und als zur Verfügung über Nachlassvermögen berechtigt bezeichnet ist, kann über den Nachlass verfügen. Seine Geschäftspartner sind selbst dann geschützt, wenn sich das ENZ später als unrichtig erweisen sollte. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie wussten, dass das Zeugnis inhaltlich unrichtig ist oder ihnen dies infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.

Das ENZ wird auf Antrag des Erben vom Nachlassgericht erteilt. Örtlich zuständig ist regelmäßig das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht muss die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt, von Amts wegen überprüfen, da ein ENZ nur erteilt werden darf, wenn das Erbrecht des Antragstellers als festgestellt erachtet wird. Das Nachlassgericht kann hierzu formlose Ermittlungen anstellen oder eine förmliche Beweisaufnahme durchführen.

Die Ausstellung des ENZ erfolgt unter Verwendung eines Formblatts. Die Urschrift des ENZ verbleibt in den Akten des Nachlassgerichts. Der Antragsteller bekommt eine oder mehrere beglaubigte Abschriften, die grundsätzlich nur sechs Monate ab Ausstellung gültig sind. Nach Ablauf der Frist verlieren die beglaubigten Kopien ihre Legitimationswirkung.

Synonyme:

Lebenslagen: Erbschaftsantritt

Autor: Super-Admin

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