Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Das Erbrecht wird in Deutschland regelmäßig durch den sog. Erbschein nachgewiesen. Soll ein Erbnachweis auch in einem anderen Staat der Europäischen Union (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) erbracht werden, kann es sich anbieten, stattdessen oder parallel ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) zu beantragen. Dies gilt etwa in Fällen, in denen sich ein Teil des Nachlasses im Ausland befindet.
Das ENZ wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) anerkannt, ohne dass hierfür besondere Verfahren erforderlich sind. Nach seiner Ausstellung zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat kann das ENZ auch in Deutschland genutzt werden. Wer im ENZ als Erbe ausgewiesen und als zur Verfügung über Nachlassvermögen berechtigt bezeichnet ist, kann über den Nachlass verfügen. Seine Geschäftspartner sind selbst dann geschützt, wenn sich das ENZ später als unrichtig erweisen sollte. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie wussten, dass das Zeugnis inhaltlich unrichtig ist oder ihnen dies infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.
Das ENZ wird auf Antrag des Erben vom Nachlassgericht erteilt. Örtlich zuständig ist regelmäßig das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht muss die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt, von Amts wegen überprüfen, da ein ENZ nur erteilt werden darf, wenn das Erbrecht des Antragstellers als festgestellt erachtet wird. Das Nachlassgericht kann hierzu formlose Ermittlungen anstellen oder eine förmliche Beweisaufnahme durchführen.
Die Ausstellung des ENZ erfolgt unter Verwendung eines Formblatts. Die Urschrift des ENZ verbleibt in den Akten des Nachlassgerichts. Der Antragsteller bekommt eine oder mehrere beglaubigte Abschriften, die grundsätzlich nur sechs Monate ab Ausstellung gültig sind. Nach Ablauf der Frist verlieren die beglaubigten Kopien ihre Legitimationswirkung.
Synonyme:
Lebenslagen: Erbschaftsantritt
Autor: Super-Admin
keiner
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/europaeisches-nachlasszeugnis-beantragung/ zuletzt geändert: 16.05.2025 07:51:40
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.