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Handwerksregister; Mitteilung einer weiteren Betriebsstätte

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

Synonyme: Adresse, Änderungen, Betriebsstätte, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, HWK, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AdresseÄnderungenBetriebsstätteDatenänderungEintragung HandwerksrolleHandwerkHandwerkerverzeichnishandwerksähnliches GewerbeHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleHandwerksrolleneintragungHWKVerzeichnis handwerksähnlicher GewerbeVerzeichnis zulassungsfreier Handwerkezulassungsfreies Handwerkzulassungspflichtiges Handwerk

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