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Wohnungsknappheit trifft Menschen mit Behinderungen besonders hart
Thema
Wer in München und anderen Ballungszentren eine Wohnung sucht, hat es schwer – für Menschen mit Behinderungen ist es oft nahezu unmöglich, auch im ländlichen Raum. Trotz gesetzlicher Gleichstellung bleibt der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für viele eine kaum überwindbare Hürde. Der Bezirk Oberbayern appelliert deshalb an private Vermieterinnen und Vermieter, ihre Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen.
München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Davon besonders betroffen sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können und auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Sie konkurrieren auf einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt, und Menschen mit Behinderungen haben zusätzlich in besonderem Maße mit Vorbehalten und struktureller Benachteiligung zu kämpfen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert regelmäßig Fälle, in denen diese Menschen bei der Wohnungsvergabe benachteiligt werden. Vor allem Personen mit seelischen Erkrankungen stoßen auf verdeckte Barrieren: Misstrauen, Unsicherheit, Stigmatisierung. Wenn Betroffene keine Wohnung finden oder diese verlieren, verlieren sie oft auch soziale Stabilität und Lebensperspektive.
Faire Bedingungen und langfristige Perspektive
Als Träger der Hilfen für Menschen mit Behinderungen finanziert der Bezirk Oberbayern ambulante Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. „Das kann die klassische Mietwohnung mit ambulanter Unterstützung sein oder eine inklusive Wohngemeinschaft mit pädagogischer Begleitung. Gerade in München und anderen Städten jedoch übersteigen viele Mieten die sozialhilferechtlich finanzierbaren Grenzen“, sagt Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger.
Um gegenzusteuern, hat der Bezirk eine eigene Wohnraumkoordination eingerichtet. Sie berät Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereit sind, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen anzubieten – zu fairen Bedingungen und mit langfristiger Perspektive. Auf Wunsch kann ein Immobilienangebot z.B. auch an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden, die insbesondere für Wohngemeinschaften oft als Hauptmieter fungieren. Dienste und Träger bieten die Betreuung vor Ort und sorgen für stabile Mietverhältnisse. So entsteht Sicherheit für alle Seiten.
Der Bezirk Oberbayern bittet daher alle Vermieterinnen und Vermieter:
Stellen Sie Ihre Wohnung zur Verfügung – zu sozialhilferechtlich finanzierbaren Mieten.
Kontakt: wohnraumkoordination.bzv@bezirk-oberbayern.de
Weitere Informationen, Zahlen und Einblicke in gelungene Wohnprojekte bietet das neue Themenheft „Wohnen I: Ambulant betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen“, abrufbar unter "mehr Informationen"
veröffentlicht am:
29.01.2026
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Bürger
veröffentlichen ab:
29.01.2026
veröffentlichen bis:
07.03.2026
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.