Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Informationen

zur Lebenslage

Berichtspflichten und Statistik

Kategorie: Verwaltung

Langbeschreibung

Die Statistischen Ämter des Bundes und des Länder erheben Statistiken in verschiedenen Bereichen. Die Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Bayern. Auch Behörden sind im Rahmen der amtlichen Statistik, berichtspflichtig.

Autor: Super-Admin

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.