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Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung; Beantragung einer Unterstützung für die Teilnahme bei der Agentur für Arbeit

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. Sie können dann die Ausbildung bei einem Maßnahmeträger fortsetzen. Die bisherige Ausbildungszeit wird ­– wenn möglich – berücksichtigt.

Dabei ist es grundsätzlich egal, wie alt Sie sind.

Ihre außerbetriebliche Berufsausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. Freie Berufe sowie Pflegeberufe können nicht außerbetrieblich ausgebildet werden.

Ihre Ausbildung findet bei einem Maßnahmeträger statt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.

Für den theoretischen Teil der Berufsausbildung besuchen Sie eine Berufsschule. Ihr praktischer Teil findet je nach Modell

  • grundsätzlich in den Werkstätten des Maßnahmeträgers statt einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen oder
  • grundsätzlich bei einem Ausbildungsbetrieb statt, mit dem der Maßnahmeträger kooperiert.

Bei der Ausbildung bei Ihrem Maßnahmeträger können Sie unter anderem

  • Nachhilfe in einzelnen Fächern oder beim Erlernen der deutschen Sprache,
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen,
  • vermittelnde Gespräche mit Ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern, Lehrkräften und Eltern

erhalten.

Ein erfahrenes Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet Sie während der gesamten Zeit. Sie entwickeln zusammen mit Ihnen einen ganz persönlichen Förderplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes.

Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung wird Ihr Übergang in eine betriebliche Ausbildung gefördert.

Beim Vorliegen bestimmter Gründe können Sie Ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und Sie durch die Ausbildung am Arbeitsleben teilhaben können.

Synonyme: arbeitslos, Arbeitssuchend, Ausbildung, Ausbildungsabbruch, Ausbildungsförderung, Ausbildungshilfe, Ausbildungsplatz, Ausbildungssuche, Ausbildungsunterstützung, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag, Ausländer, Außerbetrieblich, Azubi, Behinderung, Berufsausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe, Berufseinstieg, Bildungsträger, Eingliederung, Förderung, Integratives Modell, Kooperatives Modell, Leistungsbeurteilung, Lernbeeinträchtigung, Lernschwierigkeiten, Maßnahme, Modell in Kombination, Nachhilfe, Persönliche Probleme, Prüfungsvorbereitung, psychische Probleme, Sprachprobleme, Sprachschwierigkeiten

Lebenslagen: Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der eService "Außerbetriebliche Berufsausbildung" bietet Ihnen die Möglichkeit einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Dokumente und Nachweise online bequem und sicher zu übermitteln.

Unterstützung für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei der Agentur für Arbeit beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

arbeitslosArbeitssuchendAusbildungAusbildungsabbruchAusbildungsförderungAusbildungshilfeAusbildungsplatzAusbildungssucheAusbildungsunterstützungAusbildungsvergütungAusbildungsvertragAusländerAußerbetrieblichAzubiBehinderungBerufsausbildungBerufsausbildungsbeihilfeBerufseinstiegBildungsträgerEingliederungFörderungIntegratives ModellKooperatives ModellLeistungsbeurteilungLernbeeinträchtigungLernschwierigkeitenMaßnahmeModell in KombinationNachhilfePersönliche ProblemePrüfungsvorbereitungpsychische ProblemeSprachproblemeSprachschwierigkeiten

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.