Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Betäubungsmittel; Beantragung der betäubungsmittelrechtlichen Prüfung von Stoffen

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.

Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.

Synonyme: Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Beurteilung, Bewertung, BfArM, BtM, Einordnung, Prüfung, Stoff, Stoffanfrage, Stoffe

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.

Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch gegen den Kostenbescheid
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage gegen den Kostenbescheid vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BetäubungsmittelBetäubungsmittelgesetzBeurteilungBewertungBfArMBtMEinordnungPrüfungStoffStoffanfrageStoffe

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN