Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Frage kommen. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Eingliederungshilfe wird geleistet:
Synonyme:
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
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verwaltungsgerichtliche Klage
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