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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausübungsberechtigung

Wenn Sie über eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe oder für erfahrene Gesellinnen oder Gesellen verfügen, müssen Sie diese vor Aufnahme der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Ausübungsberechtigung müssen Sie vorab mit einem separaten Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Ausübungsberechtigungen können Sie in die Handwerksrolle eingetragen lassen für

  • ein anderes Gewerbe: Sie üben bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk aus und Sie wollen Ihre gewerbliche Betätigung auf ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausweiten.
  • für Gesellinnen und Gesellen mit qualifizierter Berufserfahrung: Sie haben eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert, einschlägige Berufserfahrung erworben und wollen sich selbständig machen oder eine Betriebsleitungsfunktion ausüben.

Von der Erteilung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen mit qualifizierter Berufserfahrung ausgenommen sind:

  • Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
  • Augenoptikerinnen und Augenoptiker
  • Hörakustikerinnen und Hörakustiker
  • Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechnikerinnen und Zahntechniker.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Synonyme: Altgeselle, Altgesellenregelung, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Ausübung eines Gewerks, Ausübung eines Handwerks, Ausübungsberechtigung, Betriebsleiter, Betriebsverantwortlicher, Eintragung als Handwerker, Eintragung in Handwerksrolle, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerk, Handwerker, Handwerkerregister, Handwerkerverzeichnis, Handwerksbetrieb, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Selbstständiger Handwerker, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, Zulassung selbstständiger Handwerker, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen: Handwerksrolle

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den ausgefüllten Eintragungsantrag elektronisch über das Kundenportal übermitteln.

Handwerksrolle online

Fristen:

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Rechtsbehelf:

  • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
  • Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
  • Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.

Bayernweite Ergänzung

Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AltgeselleAltgesellenregelungAnmeldung eines HandwerksbetriebesAusübung eines GewerksAusübung eines HandwerksAusübungsberechtigungBetriebsleiterBetriebsverantwortlicherEintragung als HandwerkerEintragung in HandwerksrolleGenehmigungspflichtiges HandwerkHandwerkHandwerkerHandwerkerregisterHandwerkerverzeichnisHandwerksbetriebHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleHandwerksrolleneintragungSelbstständiger HandwerkerVerzeichnis zulassungspflichtiger HandwerksbetriebeZulassung selbstständiger Handwerkerzulassungspflichtiges Handwerk

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.