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Immissionsschutz; Übermittlung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Wenn Sie eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben, müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.

Wird ein Emissionsgrenzwert, ein Emissionswert oder eine Emissionsbegrenzung oberhalb der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten bestimmt, hat die Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung einen Vergleich mit den in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten zu ermöglichen.

Die jährliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung müssen Sie nicht einreiche n, wenn Sie diese bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Synonyme: Auskunftspflicht, Genehmigungsanforderungen, IE-RL, Industrieanlagen, Industrieemissionsrichtlinie, Luftschadstoffe, Luftverschmutzung, Luftverunreinigung, Meldepflicht, Umwelteinwirkungen, Umweltschutz

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AuskunftspflichtGenehmigungsanforderungenIE-RLIndustrieanlagenIndustrieemissionsrichtlinieLuftschadstoffeLuftverschmutzungLuftverunreinigungMeldepflichtUmwelteinwirkungenUmweltschutz

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