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Impulsprogramm Volksmusik; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung hat das Ziel, in ganz Bayern Menschen zu motivieren, Volksmusik kennen zu lernen und über einen längeren Zeitraum zu praktizieren. Dadurch sollen neue musikalische Initiativen und Gruppenbildungen angeregt, nachhaltig eingeführt und so das Bewusstsein für Volksmusik gestärkt werden.

Gegenstand

Gefördert werden Vorhaben, die sich mit der Vermittlung von Volksmusik in unterschiedlichen stilistischen, regionalen und gegebenenfalls auch internationalen Ausprägungen befassen. Der Begriff Volksmusik ist bezüglich der musikalischen Ausrichtung offen zu sehen und umfasst so neben traditionellen Formen auch Fusionen mit anderen Musikstilen.

Als Vorhaben gelten regelmäßig stattfindende Kurse im Bereich Volksmusik. Möglich sind jährliche Vorhaben mit mindestens 30 Stunden oder halbjährliche Vorhaben mit mindestens 15 Stunden. Die jährlichen Vorhaben orientieren sich am Schuljahr, die halbjährlichen Vorhaben an einem der beiden Schulhalbjahre. Blocksysteme sind in Ausnahmefällen zulässig.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Honorare (inklusive Reisekosten entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz) von Referenten des Referentenpools, soweit diese für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Vorhabens im Bewilligungszeitraum erforderlich sind.

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Personalausgaben außerhalb der Referentenhonorare,
  • allgemeine Organisationskosten (zum Beispiel für Telefon, Kopien, Büromaterial),
  • Raummieten,
  • ohnehin anfallende laufende Ausgaben des Zuwendungsempfängers, Ausgaben für kommunale Regiearbeiten, pauschale Verrechnungen von laufenden Ausgaben für Beschäftigte,
  • ehrenamtlich erbrachte Leistungen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit einem Festbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der Eigenmittel, jedoch maximal in Höhe von 3 000 Euro für ein jährliches Vorhaben und maximal in Höhe von 1 500 Euro für ein halbjährliches Vorhaben.
  • Die Eigenmittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers müssen nach Abzug von Zuwendungen und Finanzierungsbeteiligungen Dritter mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen nach Abzug der Eigenmittel mindestens 2 000 Euro für ein jährliches Vorhaben und mindestens 1 000 Euro für ein halbjährliches Vorhaben betragen.

Synonyme: Impulsprogramm, Kurse, Musik, Seminare, Volksmusik

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Festbetragsförderung aus dem Impulsprogramm Volksmusik beantragen.

Online-Verfahren

Sie können eine Festbetragsförderung aus dem Impulsprogramm Volksmusik beantragen.

Antrag auf Gewährung einer Förderung nach dem Impulsprogramm Volksmusik

Fristen:

Der Antrag muss bis 30.09.2025 gestellt werden. Diese Frist betrifft nur die die erste Förderperiode: Für halbjährliche Projekte, die ab dem Februar 2026 beginnen, müssen Förderanträge bis einschließlich 30. September 2025 gestellt werden. Für jährliche oder halbjährliche Projekte, die ab dem September 2026 beginnen, können Förderanträge bis einschließlich 31. März 2026 gestellt werden. Für 2027 gelten die gleichen Fristen.

Rechtsbehelf:

Gegen den Zuwendungsbescheid kann der Antragsteller/Zuwendungsempfänger innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Verwaltungsgericht, bei dem die Klage eingereicht werden kann, wird im Bescheid mitgeteilt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

ImpulsprogrammKurseMusikSeminareVolksmusik

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.