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Kulturfonds Bayern im Bereich kulturelle Bildung; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu unterstützen.

Gegenstand

Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von partizipativen Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

Zuwendungsfähige Kosten

Grundsätzlich sind alle nachweislich projektbezogenen Kosten förderfähig. Dazu gehören zusätzlich eingestelltes Personal, vergütete Mehrarbeit und projektbezogene Aufstockungen von Teilzeitstellen. Auch Honorare für Workshopleitungen sowie Leistungen über zusätzliche Werkverträge sind förderfähig. Ehrenamtliche können ihre Mitarbeit in einem festgelegten Rahmen abrechnen. Zudem sind Mietkosten für zusätzliche Räume, Ausleihe von Material (z. B. Instrumente, Technik), Verbrauchsmaterialien sowie projektbezogene Reise- und Übernachtungskosten förderfähig. Kosten für die Dokumentation des Projekts sind ebenfalls erstattungsfähig. Organisationskosten, darunter Verwaltungsausgaben, und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, können bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden.

Nicht förderfähig sind zum Beispiel laufende Betriebskosten, laufende Personal- und Verwaltungskosten, Bewirtungskosten (außer bei mehrtägigen Projekten mit gedeckten Verpflegungskosten), Geschenke, Werbeartikel, Dekoration, investive Ausgaben wie Fahrzeug- oder Immobilienkäufe sowie Publikationen, ausgenommen Werbematerialien für das Projekt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 € betragen (Bagatellgrenze, gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf).

Für den internationalen Ideenaustausch und Projekte in besonders förderbedürftigen Regionen (bei Kosten unter 5.000 €) beträgt der Fördersatz bis zu 80 %, sofern keine EU-Mittel genutzt werden können. Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen als Eigenmittel (z. B. eigene Finanzmittel, Eintrittsgelder) eingebracht werden. Zweckgebundene Spenden und ehrenamtliche Arbeit können teilweise angerechnet werden, jedoch ist ein angemessener Eigenanteil erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Synonyme: Bayern, Kulturelle Bildung, Kulturfonds, Kunst, Musik, neuartige Projektideen, Projektförderung, Schülerinnen und Schüler

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). jeweils zum 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres. Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).

Rechtsbehelf:

Antragstellende können gegen die Entscheidung der Behörde mit einer verwaltungsgerichtliche Klage vorgehen. Es besteht jedoch kein Rechtsanpruch auf die Förderung.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BayernKulturelle BildungKulturfondsKunstMusikneuartige ProjektideenProjektförderungSchülerinnen und Schüler

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.