Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen für anlassbezogene Prüfung

Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beziehungsweise eine Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz weiterhin erfüllen.
Hierzu fordert die Künstlersozialkasse von Ihnen Angaben und Nachweise an, insbesondere:

  • zum Bereich Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
  • zu weiteren Tätigkeiten,
  • zu Ihren Einkunftsarten.

Synonyme: Arbeitseinkommen, Ausgaben, Beitragsberechnungsgrundlage, Beitragsüberwachung, Beitragsüberwachungsverordnung, Einkommen, Einkommensprognose, Einkommensschätzung, Einkommensteuerbescheid, Einkünfte, Einkunftsarten, Einnahmen, Erwerbsmäßigkeit, Fragebogen Typ A, Fragebogen Typ B, Geringfügigkeitsgrenze, Gewinn- und Verlustrechnung, KSK, Künstlersozialkasse, Mindesteinkommen, Mindesteinkommensgrenze, Prüfung, Tätigkeitsnachweise, Überprüfung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Überprüfung bei der Künstlersozialkasse online einreichen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitseinkommenAusgabenBeitragsberechnungsgrundlageBeitragsüberwachungBeitragsüberwachungsverordnungEinkommenEinkommensprognoseEinkommensschätzungEinkommensteuerbescheidEinkünfteEinkunftsartenEinnahmenErwerbsmäßigkeitFragebogen Typ AFragebogen Typ BGeringfügigkeitsgrenzeGewinn- und VerlustrechnungKSKKünstlersozialkasseMindesteinkommenMindesteinkommensgrenzePrüfungTätigkeitsnachweiseÜberprüfung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.