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Landwirtschaftliche Alterskasse; Beantragung einer Befreiung von der Versicherungspflicht für Unternehmer

Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Alle Versicherten der Landwirtschaftlichen Alterskasse sind antragsberechtigt:

  • Landwirtinnen und Landwirte,
  • deren Ehefrauen und -männer und
  • deren mitarbeitende Familienangehörige.

Sie müssen einen Grund dafür haben, sich befreien zu lassen. Mögliche Befreiungsgründe sind zum Beispiel:

  • Sie verdienen außerhalb der Landwirtschaft regelmäßig mehr als das Zwölffache der Mini-Job-Grenze im Jahr.
  • Sie sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, zum Beispiel weil Sie Kinder erziehen.

Die Befreiung beginnt grundsätzlich, sobald die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie sie beantragen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kann Ihre Versicherungspflicht auch für die Vergangenheit feststellen. In diesem Fall beginnt die Antragsfrist für die Befreiung mit Bekanntgabe des Bescheides über die aktuelle Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht endet, sobald deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn die Befreiungsvoraussetzungen wegfallen oder sich ändern, müssen Sie dies sofort melden.

Synonyme: Alterssicherung der Landwirte, Befreiung, Befreiungsantrag, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG, von Versicherungspflicht als Unternehmer, wegen Arbeitseinkommen, wegen Arbeitsentgelt, wegen Arbeitslosengeld II, wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommen, wegen Erwerbsersatzeinkommen, wegen Kindererziehung, wegen Pflege, wegen Unmöglichkeit der Wartezeiterfüllung, wegen Wehr- oder Zivildienst

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen der SVLFG online in Anspruch zu nehmen und sie zu kontaktieren.

Online-Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Befreiung beginnt, sobald die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen.
Bei späterer Antragsstellung beginnt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.

Rechtsbehelf:

  • Gegen den Befreiungsbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
  • Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

Alterssicherung der LandwirteBefreiungBefreiungsantragLandwirtschaftliche AlterskasseSVLFGvon Versicherungspflicht als Unternehmerwegen Arbeitseinkommenwegen Arbeitsentgeltwegen Arbeitslosengeld IIwegen außerlandwirtschaftlichen Einkommenwegen Erwerbsersatzeinkommenwegen Kindererziehungwegen Pflegewegen Unmöglichkeit der Wartezeiterfüllungwegen Wehr- oder Zivildienst

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.