Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse; Anmeldung von mitarbeitenden Familienangehörigen

Wenn Ihre Angehörigen in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich beschäftigt sind, dann können Sie diese bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) beziehungsweise Landwirtschaftlichen Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Wenn eine Versicherungspflicht für Mifas bei der LKK besteht, dann werden diese auch bei der Landwirtschaftlichen Pflegeversicherung automatisch versichert.

Mifas sind Verwandte bis zum 3. Grad und Verschwägerte bis zum 2. Grad sowie Ihre Pflegekinder oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner.

Für die anfallenden Mitgliedsbeiträge müssen Sie als landwirtschaftliche Unternehmerin oder Unternehmer aufkommen.

Ihre mitarbeitenden Familienangehörigen müssen hauptberuflich in Ihrem Unternehmen beschäftigt sein. Als hauptberuflich gilt eine Tätigkeit, wenn die Hauptberuflichkeitsgrundsätze der Krankenkasse erfüllt sind. Demnach ist eine Person hauptberuflich tätig, wenn:

  • sie mehr als 20 Stunden pro Woche in dem Unternehmen arbeitet oder
  • ihr Gehalt die Arbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Sie können den Versicherungsantrag online, telefonisch, schriftlich oder persönlich stellen. Dazu erhalten Sie ein Schreiben mit allen weiteren Informationen von der SVLFG zu Klärung der weiteren Voraussetzungen der Versicherung. Zusätzlich erhalten Sie einen Fragebogen, in dem Sie alle weiteren zur Feststellung der Versicherungspflicht erforderlichen Angaben machen.

Synonyme: Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Landwirtinnen, Anmeldung Landwirtschaftliche Alterskasse, Anmeldung Landwirtschaftliche Krankenkasse, Anmeldung Landwirtschaftliche Pflegekasse, Anmeldung zur Versicherung, Aufnahmeantrag Mifa, Landwirtschaftliche Alterskasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenversicherung, Landwirtschaftliche Pflegekasse, Landwirtschaftliche Pflegeversicherung, Mifa anmelden, Mitarbeitenden Familienangehörigen anmelden, SVLFG, Versicherungspflicht, Versicherungspflicht Mifa

Lebenslagen: Versicherungen für Mitarbeiter, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist. Die Versicherungspflicht entsteht mit Vorliegen aller Voraussetzungen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Alterssicherung der LandwirteAlterssicherung der LandwirtinnenAnmeldung Landwirtschaftliche AlterskasseAnmeldung Landwirtschaftliche KrankenkasseAnmeldung Landwirtschaftliche PflegekasseAnmeldung zur VersicherungAufnahmeantrag MifaLandwirtschaftliche AlterskasseLandwirtschaftliche KrankenkasseLandwirtschaftliche KrankenversicherungLandwirtschaftliche PflegekasseLandwirtschaftliche PflegeversicherungMifa anmeldenMitarbeitenden Familienangehörigen anmeldenSVLFGVersicherungspflichtVersicherungspflicht Mifa

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.