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Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen; Beantragung der Beglaubigung der Bescheinigung

Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland als Patientin oder Patient

Als Patientin oder Patient dürfen Sie Betäubungsmittel in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen. Dazu müssen Sie eine von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitführen. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

Mit den entsprechenden Unterlagen dürfen nur Sie persönlich die Betäubungsmittel mitführen. Eine von Ihnen beauftragte Person darf die Mittel nicht mitnehmen.

Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raumes" sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise klären. Kontaktieren Sie dazu die jeweils zuständige diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland. In bestimmten Fällen müssen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.

Sie möchten bestimmte Substitutionsmittel wie Methadon oder Buprenorphin mitnehmen? Dann sollten Sie sich als Patientin oder Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland als Ärztin oder Arzt

Im Rahmen karitativer Auslandseinsätze, wie für Ärzte ohne Grenzen oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr, dürfen Sie Betäubungsmittel mitführen als:

  • Ärztin oder Arzt,
  • Zahnärztin oder Zahnarzt,
  • Tierärztin oder Tierarzt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes, ob Sie die Betäubungsmittel mitnehmen dürfen und ob Sie dafür Genehmigungen benötigen.

Sie müssen sich mit einem Arztausweis ausweisen können.

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Lebenslagen: Gesundheit

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die ärztliche Bescheinigung für Reisen innerhalb des "Schengen-Raumes" ist maximal 30 Tage gültig.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.