Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse

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Rundfunkbeitrag; Mitteilung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

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Rundfunkbeitrag - Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben, ändern, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegte Mitteilungsfrist für Änderungen der Beschäftigtenzahl und/oder der Zählweise des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 31.03. Verspätete Mitteilungen, die sich vergünstigend für Sie auswirken, werden erst zum 1.4. des Folgejahres berücksichtigt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN