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Kulturgüter sind für das kulturelle Verständnis und für die Identität Deutschlands von großer Bedeutung. Sie gilt es zu schützen.
Eine Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern in einen EU-Mitgliedstaat ist nicht erforderlich, wenn
Eine Genehmigung ist jedoch erforderlich, wenn
Als vorübergehend wird eine Ausfuhr bezeichnet, wenn sie für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahre erfolgen soll.
Kulturgüter sind zum Beispiel
Welche Objekte zu Kulturgütern zählen, können Sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 116/2009 nachlesen. Die für die Ausfuhr in die Europäische Union (EU) heraufgesetzten Alters- und Wertgrenzen sind in § 24 Absatz 2 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie auf der Internetseite des oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgeführt.
Der finanzielle Wert des Kulturgutes ist der innerhalb der vergangenen 3 Jahre gezahlte Preis bei einem An- oder Verkauf, ansonsten ein begründeter inländischer Schätzwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Sollten Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, können Sie diese bei der Landesbehörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich das Kulturgut befindet.
Synonyme: Ausfuhrgenehmigung, Cross-border lending of cultural assets, Cultural asset protection, Cultural Property Protection Act, einmalige Ausfuhr EU, Export license, grenzüberschreitender Verleih Kulturgut, KGSG, Kulturgutschutz, Kulturgutschutzgesetz, Verordnung Ausfuhr Kulturgütern
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
- Mit dem Online-Verfahren können Sie Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter online oder hybrid beantragen. - Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Vorab-Check, um feststellen zu können, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigen.
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