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Modellregionen in Bayern; Beantragung einer Freistellung von landesrechtlichen Vorschriften

Das Bayerische Modellregionengesetz (BayMoG) ermöglicht, auf Antrag befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt zu werden.

Eine Freistellung ist möglich von Vorschriften in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Landes, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden und Landkreise und der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden. Ausgenommen sind Vorschriften

  • der Verfassung des Freistaates Bayern,
  • soweit diese der zwingenden Umsetzung von Recht der Europäischen Union oder Bundesrecht dienen,
  • des Wahlrechts,
  • des Rechts der kommunalen Wahlbeamten,
  • des Beamten- und Besoldungsrechts sowie
  • des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).

Auch Bundesrecht und Recht der Europäischen Union bleiben unberührt.

Synonyme: Bürokratieabbau, Erprobung, Regelungsbefreiung, Standardabbau

Lebenslagen: Allgemeines, Bearbeitung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Bayerische Gemeinden, Landkreise, staatliche Landratsämter und Verwaltungsgemeinschaften können die Freistellung nach dem BayMoG online beantragen.

Antrag auf Freistellung nach BayMoG

Fristen:

Anträge können bis zum Außerkrafttreten des BayMoG zum 15.05.2031 jederzeit gestellt werden.

Rechtsbehelf:

keiner

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BürokratieabbauErprobungRegelungsbefreiungStandardabbau

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