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Statistik der Jahresabschlüsse kaufmännisch buchender öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen; Übermittung von Daten

Grundgesamtheit

Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahr zusammenfällt, ist der Berichtszeitraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet. Es werden auch Jahresabschlüsse erhoben, die weniger als 12 Monate umfassen (sog. Rumpfgeschäftsjahr).

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Jahresabschlussstatistik erfasst Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises/Anlagenspiegels sowie der Verwendung des Jahresergebnisses. Der Erhebungskatalog berücksichtigt auch die Besonderheiten der Rechnungslegungsvorschriften für Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Darüber hinaus werden folgende Merkmale erhoben: die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Rechnungslegungsvorschriften (Eigenbetriebs-/ Landeshaushaltsrecht, Handelsgesetzbuch, Krankenhaus- und Pflegebuchführungsverordnung, sonstige Rechnungslegung), der Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses sowie die im Berichtsjahr erhaltenen öffentlichen Zuweisungen und Zuschüsse.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik fließen mit der Jahresrechnungsstatistik in die statistische Darstellung des Öffentlichen Gesamthaushaltes und Öffentlichen Bereiches ein. Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik sind außerdem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen relevant, da ein Teil der Erhebungseinheiten nach den Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) zum Sektor Staat zählt und zentrale Größen wie Bruttoinlandsprodukt, Investitionen, Defizit- und Schuldenstand beeinflusst.

Weitere Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.

EVAS: 71811

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.

Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Rechtsbehelf:

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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