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Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zu Diagnosen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Grundgesamtheit

Bei den Diagnosedaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen handelt es sich um eine jährliche Teilerhebung von Patienten und Patientinnen, die im Berichtsjahr aus der vollstationären Behandlung einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mit mehr als 100 Betten entlassen wurden.

Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten)

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten.

Berichtszeitraum

Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember (Kalenderjahr).

Inhaltlicher Schwerpunkt

Neben der Erkrankungsart, Zu- und Abgangsdatum, Verweildauer und Fachabteilung werden soziodemographische Merkmale der Patientinnen und Patienten (z. B. Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Postleitzahl und Wohnort) erhoben.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. Neben verschiedenen internationalen Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO) nutzen vor allem die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Spitzen- und Landesverbände der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten.

EVAS: 23132

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.

Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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