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Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen findet alle zehn Jahre als Vollerhebung statt. In den dazwischenliegenden Jahren wird die Erhebung jährlich in kleinerem Umfang (Stichprobe) durchgeführt. Diese Beschreibung bezieht sich auf die Vollerhebung.
Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen und Betrieben. Wenn Sie im Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt.
Sie müssen über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Auskunft erteilen, die Sie mit Ware befüllt erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen und Betriebe.
Welche Unternehmen und Betriebe sind im Berichtskreis der Erhebung?
Bei der Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle zehn Jahre wird der volle Berichtskreis befragt. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen und Betriebe, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (siehe § 15 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsgesetz) erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller gemäß § 3 Absatz 14 Verpackungsgesetz).
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Auskünfte über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2023 und wiederholt sich im Abstand von zehn Jahren.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen Sie folgende Angaben machen:
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch und die Entsorgung von Verpackungen. Außerdem unterstützen die Ergebnisse aus der Erhebung die politische Entscheidungsfindung zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
EVAS: 32183
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
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