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Die vierteljährliche Statistik des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs ist eine Primärerhebung, welche als Vollerhebung mit Abschneidegrenze durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber bzw. die Leiterinnen und Leiter der Unternehmen, die im Jahr der letzten Totalerhebung mindestens 250.000 Fahrgäste befördert haben, sowie der Unternehmen mit gewerblichen Schienennahverkehr.
Ausgenommen von der Erhebung sind Unternehmen, die ausschließlich freigestellten Schülerverkehr durchführen.
Im Personenverkehr mit Bussen und Bahnen werden - wie in den Verkehrsstatistiken üblich - Unternehmen, die entsprechende Verkehre betreiben, in die Statistik einbezogen, auch wenn sie den jeweiligen Verkehr nicht als Haupttätigkeit betreiben. Der Statistik liegt somit eine funktionale Betrachtung zugrunde.
Bei der Erfragung einzelner Merkmale erfolgt eine starke Orientierung an den in diesem Wirtschaftszweig gebräuchlichen Begriffen. Maßgeblich ist hier u. a. das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dessen Definitionen die Statistik z. B. hinsichtlich der Verkehrsarten nutzt.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik sind die Zahl der Unternehmen, die Zahl der Fahrgäste und die Beförderungsleistungen im Eisenbahnnahverkehr und im Straßenbahnverkehr sowie im Liniennah- und Linienfernverkehr mit Omnibussen nach Eigentumsverhältnissen. Die Erhebung erfragt die Erhebungsmerkmale immer zum vorangegangenen Kalenderquartal.
Die Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten. Ergebnisse über das Verkehrsaufkommen sind Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, Verwaltung und Verkehrswirtschaft. Sie sind daher für Bund, Länder und Gemeinden ebenso wie für die Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen von großer Bedeutung. Insbesondere lassen sich optimale Entscheidungen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung in der Fläche und in Ballungsräumen nur treffen, wenn ausreichende statistische Informationen über die Struktur und die Entwicklung des Verkehrs sowie der einzelnen Verkehrsmittel vorhanden sind. Die Vierteljahreserhebung dient dabei insbesondere der kurzfristigen Beobachtung der Entwicklung. Da die großen Unternehmen über 98% der Fahrgäste befördern, liegen für eine Konjunkturbeobachtung qualitativ ausreichende Ergebnisse vor.
Die Hauptnutzer/-innen der Statistik sind die Verkehrsministerien des Bundes und der Länder sowie die jeweiligen Parlamente, Aufgabenträger, Verbände des Personenverkehrs und der übrigen Verkehrsträger, Unternehmen des Personenverkehrs, Generaldirektion MOVE (Mobilität und Verkehr) der EU.
EVAS: 46181
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
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