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Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über angezeigte Restrukturierungsverfahren

Die Statistik über angezeigte Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die benötigten Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über angezeigte Restrukturierungsverfahren.

Die Statistik liefert Informationen, wie viele Unternehmen eine Restrukturierung unter gerichtlichen Hilfen angezeigt haben.

EVAS: 52411

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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