Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgt als dezentrale, repräsentative Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder, wobei unterschiedliche Befragungswege zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden machen ihre Angaben online oder in Papierform.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, es besteht KEINE Auskunftspflicht. Die EVS ist eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt.
Bei der EVS handelt es sich um eine Quoten-Stichprobe, bei der nicht alle, sondern nur etwa 0,2 % aller privaten Haushalte, das heißt jeder fünfhundertste Haushalt, befragt wird.
Als Auswahlgrundlage für die Erhebung dienen alle Haushalte, die sich auf Grund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit erklärten, die mit den Erhebungsunterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.
Die Schichtung erfolgt auf Landesebene. Als Schichtungsmerkmale dienen der Haushaltstyp, das Haushaltseinkommen und die soziale Stellung der Haupteinkommensperson.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die EVS findet während eines kompletten Kalenderjahres, von Januar bis Dezember statt, die Haushalte werden nach dem Quotenplan auf die verschiedenen Quartale verteilt.
Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit zählen alle Privathaushalte in Deutschland.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Erhebung werden Angaben für folgende Bereiche erfragt:
Nutzerbedarf
Die EVS ist in besonderem Maße geeignet, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen abzubilden. Die Daten bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie beispielsweise die Regelbedarfe für das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“). Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein.
Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.
EVAS: 63221
Synonyme:
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
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