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Konzept der Datengewinnung
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe ist eine primäre Teilerhebung mit Auskunftspflicht, die bei höchstens 15.000 (seit 2021) im Erhebungsbereich tätigen Betrieben monatlich durchgeführt wird. Erhoben werden nur Betriebe des Bauhauptgewerbes von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen. Maßgebend für die Berichtspflicht ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des vergangenen Berichtsjahres.
Grundlage für die Heranziehung sind Betriebe, die laut dem Unternehmensregister einer Wirtschaftsklasse im Bauhauptgewerbe zugeordnet sind.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Merkmale des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe werden monatlich erhoben (Meldetermin bis zum 10. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats).
Grundgesamtheit
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe ist eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze und durch das ProdGewStatG auf 15.000 Betriebe begrenzt (§ 4 Buchstabe A Ziffer I). Erhoben werden nur baugewerbliche Betriebe von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen.
Das Bauhauptgewerbe umfasst die Gruppen
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Zum Erhebungsprogramm gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, die nach Bauarten gegliederten geleisteten Arbeitsstunden, Umsätze und Auftragseingänge.
Die Zuordnung der hauptsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit (entsprechend der WZ 2008) erfolgt aufgrund von Angaben aus der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe".
Nutzerbedarf
Die Erhebung stellt eine unverzichtbare Unterlage für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik.
Neben der Bereitstellung der Datenbasis für andere Statistiken sind die Hauptnutzer des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe Ministerien, Bau-/ Wirtschaftsverbände, Deutsche Bundesbank, Eurostat, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern sowie Universitäten / Studenten.
EVAS: 44111
Synonyme:
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
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