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Der Freistaat Bayern wird seine hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder und seine anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe mit diesem Förderprogramm dabei unterstützen, Maßnahmen und Untersuchungen für den Nachweis der medizinischen Qualität im Sinne der Ergebnisqualität durchzuführen. Dadurch sollen die Akzeptanz der kurortmedizinischen Maßnahmen und die Gesundheit in der Bevölkerung gefördert, relevante und häufige Erkrankungen verhindert und der Gesundheitsstandort Bayern gleichermaßen gestärkt und zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Ziel der Förderung ist es, erforderliche wissenschaftliche, empirische Evidenzen zur (Kur-)Medizin zu entwickeln und dadurch die medizinische Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie in den anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben weiter zu verbessern. Die evidenzbasierten Kriterien und Indikatoren für die Steigerung der medizinischen Qualität sollen sich maßnahmespezifisch an den Fachstandards
orientieren.
Beispiele hierfür sind
möglichst unter Einbezug des natürlichen Heilmittels oder kurortspezifischen Verfahrens.
Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Rahmen eines therapeutischen, rehabilitativen, präventiven oder gesundheitsfördernden kurörtlichen Gesamtkonzepts umgesetzt werden. Gefördert werden insbesondere Studien und Untersuchungen
wenn sie mit einem der Forschungsfrage angemessenen Nachbeobachtungszeitraum qualitätsgesichert durchgeführt und evaluiert werden. Darüber hinaus werden insbesondere auch der Einsatz digitaler Technologie oder Infrastrukturmaßnahmen gefördert, soweit diese jeweils für die Durchführung des Projekts notwendig sind.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die primär touristisch oder wellnessorientiert sind.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausausgaben sowie bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, höchstens jedoch 500.000 €.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Tag(en) und 3 Jahr(en).
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Der Umfang der Zuwendung orientiert sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung beträgt:
a) für zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben bis zu 70 %,
b) für zuwendungsfähige Investitionsausgaben bis zu 50 %,
höchstens jedoch insgesamt 500.000 Euro.
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.
Synonyme: Gemeinde, Heilbäder, Heilquelle, KuHeMo, Kurort, Moorkurbetrieb
Lebenslagen: Förderprogramme, Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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