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Suchtprävention und Suchtbekämpfung; Beantragung einer Förderung für Betreuung in bayerischen Justizvollzugsanstalten

Zweck

Ziel ist die Unterstützung suchtkranker und -gefährdeter Menschen in Haft durch Beratung, durch Förderung der Veränderungsbereitschaft bei Gefangenen und Verwahrten mit Abhängigkeitserkrankungen, durch Vermittlung in geeignete Hilfeangebote nach Haftende sowie die psychosoziale Betreuung von Substituierten.

Gegenstand

Gefördert werden Personalausgaben für Fachkräfte der externen Suchtberatung sowie Sachausgaben, die für die Durchführung der Beratung entstehen.

Zuwendungsempfänger

Förderberechtigt sind hier vor allem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Zuwendung darf die dem Träger für die in der geförderten Maßnahme tatsächlich jeweils entstehenden förderfähigen Personal- und Sachausgaben nicht übersteigen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).

  • Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) gewährt.
  • Die Förderung der Personalausgaben bemisst sich nach den Personalausgabenhöchstsätzen bei Zuwendungen des Freistaates Bayern des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in der jeweils geltenden Fassung.
  • Für Fahrtausgaben, die durch notwendige Dienstfahrten entstehen, wird pro Vollzeitstelle ein Fahrtkostenhöchstbetrag gewährt. Dieser beträgt für
  • Kategorie I (Entfernung JVA - Beratungsstelle bis 20 km): bis zu 500 Euro, Kategorie II (Entfernung JVA - Beratungsstelle von 21 bis 60 km): bis zu 1 500 Euro, Kategorie III (Entfernung JVA - Beratungsstelle von 61 bis 100 km): bis zu 2 500 Euro, Kategorie IV (Entfernung JVA - Beratungsstelle von mehr als 100 km): bis zu 3 000 Euro.
  • Für Sachausgaben, die zuwendungsfähig sind, wird, ausgenommen der Fahrtkosten, ein Höchstbetrag von bis zu 2 000 Euro pro Vollzeitstelle gewährt.

Synonyme: Justizvollzugsanstalt, JVA, Suchtbekämpfung, Suchtprävention

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Gesundheit und Fürsorge, Sucht, Vorsorge

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 1. Dezember des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Rechtsbehelf:

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

JustizvollzugsanstaltJVASuchtbekämpfungSuchtprävention

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