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Sing- und Musikschulen sollen die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, zum Singen und Musizieren führen. Sie stellen ein breitgefächertes Angebot an Grundfächern, an Vokal- und Instrumentalunterricht sowie an Ensembleunterricht bereit. Ihr Schwerpunkt liegt auf der musikalischen Breitenförderung. Mit der Zuwendung wird die überregionale Bedeutung der Arbeit der Sing- und Musikschulen anerkannt und ein Beitrag zum Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Sing- und Musikschulen geleistet. Zugleich soll eine flächendeckende Versorgung mit Sing- und Musikschulen erreicht und sichergestellt werden.
Ziele des Förderprogramms sind:
Eine Förderung kommt für die Anschaffung von Instrumenten bei der Neugründung von Sing- und Musikschulen einschließlich Außenstellen (Starthilfe) in Betracht.
Sing- und Musikschulen in Bayern.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Beschaffung von Instrumenten bei der Neugründung von Sing- und Musikschulen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Bezogen auf das gesamte Förderprogramm darf die Höchstfördergrenze in Höhe von 500.000 Euro nicht überschritten werden.
Bei Neugründungen von Sing- und Musikschulen kann innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren, gerechnet vom Beginn der regulären Förderung an, eine Starthilfe von bis zu 30 000 Euro zur Beschaffung von Instrumenten gewährt werden. Bei Neugründungen auf Kreisebene oder ähnlich breiter kommunaler Basis können Ausgaben für Instrumentenbeschaffungen mit einer Zuwendung von bis zu 50.000 Euro innerhalb von vier Jahren gefördert werden. Im Rahmen der vorhandenen Mittel können auch Neugründungen in der Form von vertraglich angebundenen Außenstellen bereits bestehender Sing- und Musikschulen in anderen Gemeinden mit Starthilfen gefördert werden. Die Zuwendung hierfür beträgt je Außenstelle maximal 15.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren. Je Sing- und Musikschule können in einem Zeitraum von zehn Jahren höchstens Starthilfen von insgesamt 50.000 Euro gewährt werden.
Synonyme: Musikschule, Musikschulförderung, Neugründung, Singschule, Sing- und Musikschule
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Link zum Portal des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V., nach Anmeldung im Portal können dort die Anträge online übermittelt werden.
Anträge sind bis spätestens 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Der Antrag muss an den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. gerichtet sein.
Gegen den Förderbescheid kann Klage erhoben werden.
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