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Veranstaltungen zur Leseförderung; Beantragung eines Zuschusses

Zweck

Die Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen dient der Begegnung und dem Austausch zwischen Lesern und der Autorenschaft.

Gegenstand

Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Veranstaltungen zur Autorenbegegnungen, bezuschusst.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter von Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere für Autorenbegegnungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Bezuschusst werden entstehende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Tagegeld und Übernachtungsgeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Leseförderung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Der Zuschussbetrag im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt:

  1. Honorar: für die 1. Lesung max. 110,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 130,00 €, für weitere Lesungen am gleichen Tag und Ort jeweils max. 65,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 75,00 €
  2. Fahrtkosten: max. 50 % der DB-Fahrtkosten in der 2. Klasse oder 0,13 € pro km bei Anfahrt im PKW (bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten)
  3. Tagegeld: max. 10,00 € (nur bei zeitlicher Aufwendung von mehr als 6 Stunden)
  4. Übernachtungsgeld: max. 20,00 €

Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker werden nicht bezuschusst.

Synonyme: Autorenlesung, Lesung, Literatur, Literaturförderung

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Keine Angabe.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AutorenlesungLesungLiteraturLiteraturförderung

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