Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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ab 7. Februar 2026
Thema
Zum 7. Februar 2026 treten bundesweit neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Grundlage ist eine Verordnung, der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.
Neue Gebühren für Personalausweise
Ab diesem Datum gelten folgende Gebühren:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Für Personen mit geringem Einkommen besteht weiterhin die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Änderung für Kinder unter 10 Jahren
Für Kinder unter 10 Jahren wird künftig kein PIN-Brief mehr ausgehändigt.
Reisepässe im Ausland
Die Gebühren für die Beantragung eines Reisepasses bei deutschen Auslandsvertretungen (z. B. Botschaften oder Konsulaten) werden ebenfalls erhöht.
Bei Fragen zu den neuen Regelungen oder zu Ihrem konkreten Anliegen hilft Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne weiter.
veröffentlicht am:
04.02.2026
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veröffentlichen ab:
04.02.2026
veröffentlichen bis:
02.04.2026
Autor: Super-Admin
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