Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Neu eingereiste Asylbewerber sind verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung Wohnung zu nehmen. Dauert das Asylverfahren länger, erfolgt nach Wegfall der Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung in der Regel eine Zuweisung in eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft.
Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie von Ausreisepflichtigen bis zur Anerkennung eines Schutzstatus oder bis zur Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber erfolgt grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Zentralen Ausländerbehörden die Zuständigkeit für Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, vorübergehend auf die örtliche Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) übertragen.
Die zuständige zentrale oder örtliche Ausländerbehörde ist für alle ausländerrechtlich erforderlichen Maßnahmen zuständig, die je nach Stand des Asylverfahrens anfallen, z.B. für die
Sie ist ferner zuständig für die
Auch der Erlass von Ausweisungsbescheiden, etwa bei entsprechender Strafbarkeit des Asylbewerbers, ist bereits während des Asylverfahrens möglich.
Synonyme:
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung, Information, Auskunft und Beratung
Autor: Super-Admin
Erwerbstätigkeit
Beschäftigung von Personen mit Duldung
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.