Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, Sportlerinnen und Sportlern, Lizenzgeberinnen und Lizenzgebern und Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) besteuert diese Einkünfte in einem Steuerabzugsverfahren.
Sie können beim BZSt einen Antrag auf Entlastung von der deutschen Abzugsteuer stellen. Ausländische Steuerpflichtige werden vom deutschen Steuerabzug entlastet, indem
In Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind:
Eine Entlastung vom deutschen Steuerabzug kann nur erfolgen, wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt.
Wenn es kein DBA gibt, können Sie eine etwaige Doppelbesteuerung allenfalls durch entsprechende nationale Regelungen im Ansässigkeitsstaat vermeiden.
Anträge auf Entlastung vom Steuerabzug werden vom BZSt bearbeitet.
Synonyme: Abzugsteuerentlastung, Abzugsteuern, ausländische Aufsichtsräte, ausländische Aufsichtsrätinnen, ausländische Künstler, ausländische Künstlerinnen, ausländische Lizenzgeber, ausländische Lizenzgeberinnen, ausländische Sportler, ausländische Sportlerinnen, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen, Entlastung, Freistellung Abzugsteuer, Steuerabzug
Lebenslagen: Einkommensteuer und Kirchensteuer, Steuern und Abgaben für Betriebe, Steuern und Sozialabgaben, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
für Erstattungsanträge: innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vergütungen bezogen wurden beziehungsweise nicht vor Ablauf 1 Jahres nach Entrichtung der Steuerabzugsbeträge
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.