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Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe (nicht reglementierte Berufe) sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – nicht Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung, sondern in erster Linie ein „Transparenzinstrument“. Ein Anerkennungsbescheid erleichtert den Arbeitgebern die Einschätzung von Auslandsqualifikationen und verbessert damit die Arbeitsmarktchancen der Auslandsqualifizierten.

Die Gleichwertigkeitsfeststellung verleiht dem Antragsteller die gleichen Rechte und Pflichten wie dem Inhaber des vergleichbaren deutschen Abschlusses.

Die detaillierte Darstellung der vorhandenen Qualifikationen und wesentlichen Unterschiede hilft den Fachkräften, sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben oder sich gezielt weiter zu qualifizieren und dann gegebenenfalls ein erneutes Verfahren auf Feststellung der Gleichwertigkeit anzustreben.

Synonyme: Berufsanerkennung, Gleichwertigkeitsanerkennung

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BerufsanerkennungGleichwertigkeitsanerkennung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.