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Menschen, die mit HIV leben, sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 9 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk, außer derzeit Niederbayern, hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.
Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.
Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.
Synonyme: Aidsarbeit, Aidsberatung, Aids - Beratung, Aids – Beratung, AIDS-Beratung, AIDS-Beratungsstelle, Aidshilfe, AIDS-Hilfe, AIDS-Informationsstelle, HIV, HIV-Beratung, Psychosoziale Aids-Beratungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle für HIV/Aids
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung
Autor: Super-Admin
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