Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, unter bestimmten Voraussetzungen mit nicht versteuerten Alkoholerzeugnissen umzugehen, beispielsweise als Hersteller oder Lieferant. Vor Erteilung einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf
Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Erledigung und Einhaltung von Steuerbelangen relevanten Personen in Ihrem Betrieb.
Die Erlaubnis benötigen Sie unter anderem, wenn Sie zu den folgenden Gruppen gehören:
Synonyme: Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholhaltige Waren, Alkoholsteuer, Export, Import, Lieferant, Registrierter Empfänger, Registrierter Versender, Steuerlager, Steuerlagerinhaber, Verschlussbrennerei
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als „registrierter Versender“ oder „registrierter Empfänger“ stellen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.