Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sie können eine Entlastung von der Alkoholsteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie die Alkoholerzeugnisse nachweislich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der eine Entlastung rechtfertigt.
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
Entlastungen der Alkoholsteuer sind in den folgenden Fällen möglich:
Synonyme: Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholhaltige Waren, Alkoholsteuer, Branntwein, Branntweinsteuer, Steuererlass, Steuererstattung, Steuerlager, Steuervergütung, Versandhandel, Verschlussbrennerei
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versteuerungsbestätigung online abzugeben.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Anzeige über die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten online bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versteuerungsbestätigung online abzugeben.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Anzeige über die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten online bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.