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Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des LRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.
Das LRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Synonyme: Allgemeines Funkbetriebszeugnis, Ausstellung Funkzeugnis, Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Segler Verband, DMYV, DSV, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Long Range Certificate, LRC, Mobiler Seefunkdienst, Motorboot, Segelboot, Sportboot, Sportschifffahrt, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Zulassungsantrag Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) digital auszufüllen und einzureichen.
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