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zur Leistung

Alltagskompetenzen – Schulen fürs Leben; Abruf einer Förderung für Maßnahmen an staatlicher Schule

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherberhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet.

Das Budget der Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung einer Projektwoche ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Das Budget für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für kleine Schulen (mit bis zu sechs Klassen) ist in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 ein Sockelbetrag in Höhe von 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. in Höhe von 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen vorgesehen. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über das Bayerische Schulportal Daten online erfassen und Rechnungen hochladen.

Bayerisches Schulportal – Dateneingabe und Upload von Rechnungen

Fristen:

Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen. Die Rechnungen sind jeweils bis spätestens 31. Januar des jeweils darauffolgenden Jahres einzureichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.