Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.
Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.
Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.
Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.
Synonyme:
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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