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Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
Synonyme: Kündigung Riestervertrag, Riestervertrag, Rückzahlungsbetrag, schädliche Verwendung, Überprüfung einbehaltene Förderung, vorzeitige Auflösung Riestervertrag, Zulagen und Steuerermäßigungen
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
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