Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.
Diese Zulagen gibt es:
Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Beispiel:
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:
Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind.
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Synonyme: Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgezulage, beitragspflichtige Einnahmen, Berufseinsteigerbonus, Dauerzulageantrag, Grundzulage, Kinderzulage, maßgebende Einnahmen, Mindesteigenbetrag, mittelbar zulageberechtigt, rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen, rentenversicherungspflichtiges Vorjahres-Bruttoeinkommen, Riester-Rente, Riester-Zulage, Rürup-Rente, Sockelbetrag, unmittelbar zulageberechtigt, Wohnriester, zertifizierter Altersvorsorgevertrag, Zulageanspruch, Zulageantrag, Zulageberechtigung
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN