Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Synonyme: Altersvorsorge, Altersvorsorgevertrag, Anbieterdaten, Anbieterwechsel, Änderung, Änderungsanzeige, Basisrente, Basisrentenvertrag, Basisrentenverträge, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Rente, Riester, Riester-Rente, Riester-Verträge, Rürup, Rürup-Rente, Rürup-Verträge, Vertragsänderung, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, Zertifizierungsstelle
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.